Paritätische Teilung der Maklerprovision: Was bedeutet das für Käufer?
Wer eine Immobilie kauft, plant mit dem Kaufpreis. Doch dann kommen die Erwerbsnebenkosten – und plötzlich wird es teurer als gedacht. Neben Grunderwerbsteuer und Notargebühren steht da auch die Maklerprovision. Seit 2020 gilt in Deutschland die paritätische Teilung der Maklerprovision. Doch was bedeutet das konkret für Sie als Käufer? Wie wird die Provision aufgeteilt, wer zahlt wie viel, und welche Vorteile bringt Ihnen diese Regelung?
In diesem Artikel erklären wir Ihnen verständlich, wie die paritätische Teilung funktioniert, welche Provisionssätze üblich sind und wie Sie Ihre Budgetplanung entsprechend anpassen sollten. Sie erhalten konkrete Rechenbeispiele und erfahren, warum Transparenz bei der Maklerprovision ein entscheidender Faktor für einen erfolgreichen Immobilienkauf ist.
Was bedeutet die paritätische Teilung der Maklerprovision?
Die paritätische Teilung der Maklerprovision ist eine gesetzliche Regelung, die seit dem 23. Dezember 2020 in Deutschland gilt. Sie wurde eingeführt, um Käufer vor einseitigen Kostenbelastungen zu schützen. Das Prinzip ist einfach: Wenn der Verkäufer einen Makler beauftragt, muss er mindestens die Hälfte der Provision selbst tragen. Der Käufer darf nicht mehr zahlen als der Verkäufer.
Konkret bedeutet das: Wenn ein Makler beauftragt wird und eine Provision fällig wird, teilen sich Käufer und Verkäufer diese Kosten zu gleichen Teilen. Die Regelung gilt für alle Kaufverträge über Wohnimmobilien – also Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser und Reihenhäuser. Gewerbeobjekte sind von dieser Regelung ausgenommen.
Vor dieser Gesetzesänderung war es in vielen Regionen üblich, dass ausschließlich der Käufer die gesamte Maklerprovision trug. Das führte zu erheblichen Mehrkosten, die oft nicht ausreichend eingeplant waren. Die paritätische Teilung schafft hier eine faire Balance.
Warum wurde die Teilung der Maklerprovision eingeführt?
Der Gesetzgeber wollte mit dieser Regelung mehr Gerechtigkeit schaffen. Wer den Makler beauftragt, soll auch einen wesentlichen Teil der Kosten tragen. Das sogenannte “Bestellerprinzip” sollte damit gestärkt werden. Zuvor war es gängig, dass Verkäufer einen Makler beauftragten, die Provision aber vollständig vom Käufer bezahlt wurde. Das führte zu einer Schieflage: Der Verkäufer profitierte vom Service, ohne dafür zu zahlen.
Die neue Regelung sorgt dafür, dass beide Parteien ein Interesse daran haben, die Provision fair zu halten. Verkäufer überlegen nun genauer, ob sie einen Makler beauftragen möchten, da sie selbst mindestens die Hälfte der Kosten tragen müssen. Käufer wiederum können besser kalkulieren und werden nicht mit unerwarteten Kosten konfrontiert.
Ein weiterer Vorteil: Die paritätische Teilung fördert Transparenz. Alle Beteiligten wissen von Anfang an, welche Kosten auf sie zukommen. Das schafft Vertrauen und erleichtert die Budgetplanung erheblich.
Welche Provisionssätze sind üblich?
Die Höhe der Maklerprovision ist gesetzlich nicht festgelegt und kann regional variieren. In der Praxis haben sich jedoch bestimmte Sätze etabliert. Üblich sind Provisionssätze zwischen 5,95 % und 7,14 % des Kaufpreises (jeweils inklusive Mehrwertsteuer), die dann paritätisch geteilt werden.
Beispiel 1: Provisionssatz von 7,14 % (inkl. MwSt.)
Bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro beträgt die Gesamtprovision 28.560 Euro. Davon zahlt der Käufer die Hälfte, also 14.280 Euro. Der Verkäufer trägt ebenfalls 14.280 Euro.
Beispiel 2: Provisionssatz von 5,95 % (inkl. MwSt.)
Bei einem Kaufpreis von 600.000 Euro beträgt die Gesamtprovision 35.700 Euro. Käufer und Verkäufer zahlen jeweils 17.850 Euro.
In der Region Villingen-Schwenningen und Umgebung liegt die übliche Provision häufig bei etwa 7,14 % (entspricht 3,57 % pro Partei). Es gibt aber auch Anbieter, die mit niedrigeren Sätzen arbeiten. Wichtig ist: Die Provision ist verhandelbar und sollte transparent im Maklervertrag festgehalten werden.
Wie funktioniert die Aufteilung zwischen Käufer und Verkäufer?
Die Aufteilung erfolgt automatisch durch die gesetzliche Regelung. Sobald der Verkäufer einen Makler beauftragt und dieser erfolgreich vermittelt, entsteht ein Provisionsanspruch. Dieser wird dann hälftig auf Käufer und Verkäufer aufgeteilt.
Wichtig: Die Provision wird erst fällig, wenn der notarielle Kaufvertrag geschlossen wurde. Vorher besteht keine Zahlungspflicht. Die Zahlung erfolgt in der Regel zeitnah nach der Beurkundung, oft innerhalb von 14 Tagen. Der Makler stellt beiden Parteien eine separate Rechnung über ihren jeweiligen Anteil aus.
Es gibt Ausnahmen: Wenn der Käufer selbst einen Makler beauftragt, zahlt er die Provision allein. Ebenso kann es Sondervereinbarungen geben, bei denen Käufer und Verkäufer von der paritätischen Teilung abweichen. Solche Abweichungen müssen jedoch im Maklervertrag klar dokumentiert sein.
Vorteile der paritätischen Teilung für Käufer
Die paritätische Teilung bringt mehrere konkrete Vorteile für Sie als Käufer:
Kostentransparenz: Sie wissen von Anfang an, wie hoch Ihr Anteil an der Maklerprovision ist. Das erleichtert die Budgetplanung erheblich.
Faire Kostenverteilung: Sie tragen nicht mehr die gesamte Last der Provision, sondern nur die Hälfte. Das reduziert Ihre Erwerbsnebenkosten spürbar.
Verhandlungssicherheit: Da der Verkäufer ebenfalls zahlt, besteht ein gemeinsames Interesse an einer angemessenen Provisionshöhe. Überhöhte Sätze werden seltener akzeptiert.
Rechtssicherheit: Die gesetzliche Regelung schützt Sie vor versteckten Kosten und unfairen Klauseln. Sie können sich darauf verlassen, dass die Aufteilung korrekt erfolgt.
Bessere Planbarkeit: Mit klaren Provisionskosten können Sie Ihr Gesamtbudget präziser kalkulieren und vermeiden böse Überraschungen bei der Finanzierung.
Rechenbeispiele: So wirkt sich die paritätische Teilung aus
Um die Auswirkungen der paritätischen Teilung greifbar zu machen, hier drei realistische Rechenbeispiele:
Beispiel 1: Eigentumswohnung für 350.000 Euro
- Kaufpreis: 350.000 Euro
- Gesamtprovision (7,14 %): 24.990 Euro
- Anteil Käufer (3,57 %): 12.495 Euro
- Anteil Verkäufer (3,57 %): 12.495 Euro
Beispiel 2: Einfamilienhaus für 550.000 Euro
- Kaufpreis: 550.000 Euro
- Gesamtprovision (5,95 %): 32.725 Euro
- Anteil Käufer (2,975 %): 16.362,50 Euro
- Anteil Verkäufer (2,975 %): 16.362,50 Euro
Beispiel 3: Mehrfamilienhaus für 800.000 Euro
- Kaufpreis: 800.000 Euro
- Gesamtprovision (7,14 %): 57.120 Euro
- Anteil Käufer (3,57 %): 28.560 Euro
- Anteil Verkäufer (3,57 %): 28.560 Euro
Diese Beispiele zeigen: Die paritätische Teilung reduziert Ihre Kosten im Vergleich zur früheren Praxis, bei der Sie möglicherweise die gesamte Provision getragen hätten, erheblich.
Erwerbsnebenkosten im Überblick: Mehr als nur die Maklerprovision
Die Maklerprovision ist nur ein Teil der Erwerbsnebenkosten beim Immobilienkauf. Um Ihr Budget realistisch zu planen, sollten Sie alle Nebenkosten berücksichtigen:
Grunderwerbsteuer: In Baden-Württemberg beträgt sie 5 % des Kaufpreises. Bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro fallen also 20.000 Euro an.
Notar- und Grundbuchkosten: Diese liegen bei etwa 1 bis 2 % des Kaufpreises und umfassen die Beurkundung des Kaufvertrags sowie die Eintragung ins Grundbuch.
Maklerprovision: Je nach Vereinbarung zwischen 2,975 % und 3,57 % des Kaufpreises (Ihr Anteil bei paritätischer Teilung).
Insgesamt sollten Sie mit Erwerbsnebenkosten von etwa 10 bis 11 % des Kaufpreises rechnen. Bei einem Kaufpreis von 500.000 Euro bedeutet das zusätzliche Kosten zwischen 50.000 und 55.000 Euro. Eine transparente Budgetplanung berücksichtigt diese Kosten von Anfang an.
Wann wird die Maklerprovision fällig?
Die Maklerprovision wird erst nach erfolgreichem Abschluss des notariellen Kaufvertrags fällig. Das bedeutet: Solange der Vertrag nicht beurkundet ist, müssen Sie nichts zahlen. Der Makler hat erst dann einen Anspruch auf Provision, wenn der Kaufvertrag rechtsgültig geschlossen wurde.
In der Praxis läuft das so ab: Nach der Beurkundung beim Notar erhalten Sie vom Makler eine Rechnung über Ihren Anteil an der Provision. Die Zahlung erfolgt in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung. Manche Maklerverträge sehen auch eine Fälligkeit nach Eigentumsübergang vor, das ist jedoch seltener.
Wichtig: Achten Sie darauf, dass die Fälligkeit der Provision im Maklervertrag klar geregelt ist. So vermeiden Sie Missverständnisse und können Ihre Finanzierung entsprechend planen.
Transparenz und Fairness: Worauf Sie bei der Maklerprovision achten sollten
Bei der Auswahl eines Immobilienmaklers sollten Sie auf Transparenz und faire Konditionen achten. Folgende Punkte sind wichtig:
Klare Provisionsvereinbarung: Die Höhe der Provision und die Aufteilung sollten schriftlich im Maklervertrag festgehalten sein. Fragen Sie nach, wenn etwas unklar ist.
Nachvollziehbare Leistungen: Ein professioneller Makler erklärt Ihnen, welche Leistungen in der Provision enthalten sind – von der Objektpräsentation über die Besichtigungsorganisation bis zur Vertragsbegleitung.
Keine versteckten Kosten: Seriöse Makler arbeiten ohne versteckte Zusatzkosten. Alle Gebühren sollten transparent kommuniziert werden.
Individuelle Beratung: Ein guter Makler berät Sie individuell zu Ihrer Budgetplanung und erklärt Ihnen alle Erwerbsnebenkosten im Detail.
Langfristige Begleitung: Professionelle Makler begleiten Sie nicht nur bis zum Vertragsschluss, sondern stehen Ihnen auch danach bei Fragen zur Verfügung.
Hornstein & Werner Immobilien legt großen Wert auf durchgängige Transparenz und faire Beratung. Wir erklären Ihnen von Anfang an, welche Kosten auf Sie zukommen, und begleiten Sie kompetent durch den gesamten Kaufprozess.
Budgetplanung: So kalkulieren Sie richtig
Eine realistische Budgetplanung ist der Schlüssel zu einem erfolgreichen Immobilienkauf. So gehen Sie vor:
Schritt 1: Eigenkapital ermitteln
Wie viel Eigenkapital steht Ihnen zur Verfügung? Idealerweise sollten Sie mindestens 20 % des Kaufpreises plus die gesamten Erwerbsnebenkosten aus eigenen Mitteln finanzieren können.
Schritt 2: Finanzierungsrahmen klären
Sprechen Sie mit Ihrer Bank oder einem Finanzierungspartner, um Ihren maximalen Finanzierungsrahmen zu ermitteln. Berücksichtigen Sie dabei Ihre monatliche Belastbarkeit.
Schritt 3: Erwerbsnebenkosten einrechnen
Addieren Sie zum Kaufpreis alle Nebenkosten: Grunderwerbsteuer, Notarkosten, Grundbuchkosten und Maklerprovision. Planen Sie mit 10 bis 11 % des Kaufpreises.
Schritt 4: Puffer einplanen
Lassen Sie einen finanziellen Puffer für unvorhergesehene Kosten oder kurzfristige Renovierungen. So vermeiden Sie Budgetüberschreitungen.
Schritt 5: Professionelle Beratung nutzen
Lassen Sie sich von einem erfahrenen Makler beraten, der Ihnen eine transparente Kostenaufstellung erstellt und Sie bei der Budgetplanung unterstützt.
Kostenlose Beratung zur Budgetplanung: Ihr nächster Schritt
Sie planen den Kauf einer Immobilie in der Region Villingen-Schwenningen, Rottweil oder Tuttlingen? Dann ist eine professionelle Budgetplanung der erste Schritt zum Erfolg. Hornstein & Werner Immobilien bietet Ihnen eine kostenlose Beratung, in der wir gemeinsam Ihr Budget ermitteln und alle Erwerbsnebenkosten transparent aufschlüsseln.
Wir erklären Ihnen im Detail, wie sich die paritätische Teilung der Maklerprovision auf Ihre Kosten auswirkt, welche Finanzierungsmöglichkeiten bestehen und wie Sie Ihr Budget optimal planen. Unsere Expertise basiert auf über 50 Jahren Erfahrung im regionalen Immobilienmarkt.
Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung und starten Sie mit einem klaren Kostenüberblick in Ihren Immobilienkauf. Kontaktieren Sie uns per Mail oder rufen Sie uns direkt an. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und begleiten Sie individuell und passend zu Ihren Bedürfnissen.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Paritätische Teilung bedeutet, dass Käufer und Verkäufer die Maklerprovision zu gleichen Teilen tragen. Wenn der Verkäufer einen Makler beauftragt, zahlt er mindestens die Hälfte der Provision selbst. Der Käufer darf nicht mehr zahlen als der Verkäufer. Diese Regelung gilt seit Dezember 2020 für alle Wohnimmobilien in Deutschland.
Bei paritätischer Teilung zahlt der Käufer die Hälfte der Gesamtprovision. Üblich sind Provisionssätze zwischen 5,95 % und 7,14 % des Kaufpreises (inkl. MwSt.). Der Käufer trägt also etwa 2,975 % bis 3,57 % des Kaufpreises. Bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro entspricht das etwa 11.900 bis 14.280 Euro.
Die Maklerprovision wird erst nach dem notariellen Abschluss des Kaufvertrags fällig. Vorher besteht keine Zahlungspflicht. In der Regel stellt der Makler die Rechnung kurz nach der Beurkundung aus, und die Zahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen. Die genaue Fälligkeit sollte im Maklervertrag festgehalten sein.
Nein, die paritätische Teilung gilt ausschließlich für Wohnimmobilien wie Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser und Reihenhäuser. Bei Gewerbeimmobilien können Käufer und Verkäufer die Provisionsaufteilung frei vereinbaren. Hier gelten die gesetzlichen Vorgaben zur paritätischen Teilung nicht.
Neben der Maklerprovision fallen Grunderwerbsteuer (in Baden-Württemberg 5 % des Kaufpreises), Notarkosten (ca. 1,5 %) und Grundbuchkosten (ca. 0,5 %) an. Insgesamt sollten Sie mit Erwerbsnebenkosten von 10 bis 11 % des Kaufpreises rechnen. Eine transparente Budgetplanung berücksichtigt alle diese Kosten von Anfang an.