Sie wollen eine Immobilie kaufen? Wir bringen Sie unters eigene Dach.
Der eigene Grund und Boden mit den eigenen Gebäuden: Das sind die ursprünglichsten Wünsche überhaupt, für die sich Menschen begeistern. Wir sorgen dafür, dass Ihre Wünsche in Sachen Immobilienkauf in Erfüllung gehen – lernen Sie hier die bei uns derzeit gelisteten Objekte für Privat oder Gewerbe aus der Region Villingen-Schwenningen kennen und lassen Sie sich begeistern.
Oder suchen Sie etwas anderes und wünschen sich einen engagierten Partner dafür? Dann lassen Sie uns ins Gespräch kommen.

Für die Anbahnung und Vermittlung zwischen Käufer und Verkäufer bei einem Immobiliengeschäft erhalten Makler die sogenannte Maklerprovision. Dazu gibt es seit 2020 eine neue gesetzliche, bundeseinheitliche Regelung: Mit der darin festgelegten „paritätischen Teilung” gilt seither, dass bei von Makler*innen begleiteten privaten Kaufabschlüssen von beiden Parteien (Verkäufer und Käufer) ein gleicher Anteil der Makler-Provision zu bezahlen ist. Wenn also ein Makler mit einem Verkäufer eine Provision von 3,57 % inkl. MwSt. vereinbart, muss auch der Käufer bei Vertragsabschluss eine Provision in dieser Höhe bezahlen. Dasselbe gilt für andere Provisionssätze, die individuell vereinbart wurden (z. B. 2,38 %).
Der Kauf einer Immobilie ist nicht nur eine Frage des Kaufpreises: Denn hier müssen noch die Erwerbsnebenkosten hinzugerechnet werden. Dazu zählen – neben der Maklerprovision – unter anderem auch die Grunderwerbsteuer oder Notargebühren. Unterm Strich können diese Nebenkosten zwischen 10 und 15 % des Gesamtpreises ausmachen. Wir schauen hier natürlich im Vorfeld genau hin und passen auf, dass Ihr Budget nicht gesprengt wird.
Nicht nur auf den Käufer, auch auf den Verkäufer einer Immobilie warten nach dem Verkauf Kosten: So kann zum Beispiel die Spekulationssteuer anfallen, wenn der Erwerb der Immobilie durch den Verkäufer nicht länger als zehn Jahre zurückliegt. Da diese Steuer aber lediglich auf den erzielten Gewinn erhoben wird, können mindernde Ausgaben geltend gemacht werden, unter anderem Notarkosten, Kosten für Gutachten, Energieausweis und vieles mehr.
Wenn Sie selbst nicht vor Ort sind, um den Verkaufsprozess für eine Immobilie zu begleiten – zum Beispiel durch immer wieder einmal notwendige Unterschriften –, dann kann auch die Erteilung einer Verkaufsvollmacht an uns als Ihr Immobilienmakler sinnvoll sein. Diese Vollmacht macht es uns möglich, die notwendigen Maßnahmen einzuleiten und Unterschriften in Ihrem Namen zu leisten, um einen Verkauf voranzubringen. Natürlich muss diese Vollmacht notariell beglaubigt sein und entsprechende Formulierungen enthalten, die genau regeln, was wir in Ihrem Namen tun dürfen und was nicht. Die Verkaufsvollmacht ist jedoch ein sehr sinnvolles Hilfsmittel, wenn sich sonst der Prozess unnötig hinziehen würde.