Was Sie vor einem Kauf wissen müssen

Wie ist das weitere Vorgehen, wenn Sie Ihr passendes Traumhaus oder Traumwohnung gefunden haben? Diese Frage stellen sich viele unserer Kunden. Vorwegzunehmen ist, dass bei jedem Kauf die immer anfallenden Kaufnebenkosten mit berücksichtigt werden müssen. In Baden-Württemberg betragen diese auf den im Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreis aktuell 5 % Grunderwerbsteuer, 1,5 % Notar und Grundbuchkosten sowie paritätisch aufgeteilte 3,57 % Vermittlungsgebühren, wenn eine Maklerin oder ein Makler an dem Kauf beteiligt ist. Somit kommen auf den Käufer auf den vereinbarten Kaufpreis noch ca. 10 % Kaufnebenkosten zu.

Beinah zu vernachlässigen, aber dennoch gut zu wissen ist, dass bei allen Grundstücksverkäufen (bebaut oder unbebaut) in Deutschland die Gemeinde ein generelles Vorkaufsrecht hat, das sie bei Nutzung …

  • … für öffentliche Zwecke (Verkehrs-, Grün-, Gemeinbedarfs-, Versorgungs- und Entsorgungsflächen, der Bebauungsplan muss rechtsverbindlich sein; ein einfacher Bebauungsplan reicht aus (§ 30 BauGB))
  • … in einem Umlegungsgebiet (§§ 45 ff. BauGB)
  • … in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet und städtebaulichen Entwicklungsbereich (§§ 136, 165 ff. BauGB)
  • … im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung (§ 172 BauGB)

… ausüben kann. Bei Nichtausübung des Vorkaufsrechts bekommen Sie als Käufer einen Gebührenbescheid im zweistelligen Euro-Bereich für die Ausstellung des Negativzeugnisses. Bei vielen Mehrfamilienhäusern in unserer Region, bei denen eine Hausverwaltung mit der Verwaltung beauftragt ist, kann es sein, dass diese dem Notariat auch die Verwalter-Zustimmung erteilen muss. Diese zusätzliche Arbeit wird den Käufern von den Hausverwaltungen im zweistelligen bis niedrigen dreistelligen Euro-Bereich in Rechnung gestellt.