Bilder sagen mehr als 1000 Worte

An diesem Spruch ist einiges dran: Auch wenn wir in unserem Exposé in Textform das Objekt beschreiben, um einen Vorabeindruck zu übermitteln, ist das Wichtigste stets ein aussagekräftiges Bild. Um wirklich Interesse bei potenziellen Käufern zu wecken, sind professionell aufgenommene und bearbeitete Bilder ein zentraler Aspekt. Bei Anzeigen im Internet, in der Zeitung oder im Schaukasten wird damit nicht nur Interesse geweckt – auch wenn nur ein oder zwei Außenbilder bereitgestellt werden: Bilder liefern immer auch zusätzliche Informationen, womit das Begehren der Kunden bestärkt wird und weitere Informationen angefordert werden. Auch wenn Innenbilder bereitgestellt werden, handelt es sich dabei nur um einen ersten Eindruck und potenzielle Kunden möchten wissen, wie es ist, sich in dem Raum zu befinden.

Was Sie vor einem Kauf wissen müssen

Wie ist das weitere Vorgehen, wenn Sie Ihr passendes Traumhaus oder Traumwohnung gefunden haben? Diese Frage stellen sich viele unserer Kunden. Vorwegzunehmen ist, dass bei jedem Kauf die immer anfallenden Kaufnebenkosten mit berücksichtigt werden müssen. In Baden-Württemberg betragen diese auf den im Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreis aktuell 5 % Grunderwerbsteuer, 1,5 % Notar und Grundbuchkosten sowie paritätisch aufgeteilte 3,57 % Vermittlungsgebühren, wenn eine Maklerin oder ein Makler an dem Kauf beteiligt ist. Somit kommen auf den Käufer auf den vereinbarten Kaufpreis noch ca. 10 % Kaufnebenkosten zu.

Beinah zu vernachlässigen, aber dennoch gut zu wissen ist, dass bei allen Grundstücksverkäufen (bebaut oder unbebaut) in Deutschland die Gemeinde ein generelles Vorkaufsrecht hat, das sie bei Nutzung …

  • … für öffentliche Zwecke (Verkehrs-, Grün-, Gemeinbedarfs-, Versorgungs- und Entsorgungsflächen, der Bebauungsplan muss rechtsverbindlich sein; ein einfacher Bebauungsplan reicht aus (§ 30 BauGB))
  • … in einem Umlegungsgebiet (§§ 45 ff. BauGB)
  • … in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet und städtebaulichen Entwicklungsbereich (§§ 136, 165 ff. BauGB)
  • … im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung (§ 172 BauGB)

… ausüben kann. Bei Nichtausübung des Vorkaufsrechts bekommen Sie als Käufer einen Gebührenbescheid im zweistelligen Euro-Bereich für die Ausstellung des Negativzeugnisses. Bei vielen Mehrfamilienhäusern in unserer Region, bei denen eine Hausverwaltung mit der Verwaltung beauftragt ist, kann es sein, dass diese dem Notariat auch die Verwalter-Zustimmung erteilen muss. Diese zusätzliche Arbeit wird den Käufern von den Hausverwaltungen im zweistelligen bis niedrigen dreistelligen Euro-Bereich in Rechnung gestellt.

Provisionen: paritätische Teilung in der Praxis

Aktuelles zur Nachweis- und Vermittlungsprovision beim Verkauf von privaten Wohneigentum

Am 23. Dezember 2020 ist ein neues, deutschlandweites Gesetz zur Neuregelung von Maklerprovisionen beim privaten Immobilienverkauf in Kraft getreten. Unter der im Gesetzestext verfassten „paritätischen Teilung” ist geregelt, dass bei von Makler*innen begleiteten privaten Kaufabschlüssen von den beiden Parteien (Verkäufer und Käufer) eine gleiche Aufteilung der Provision verpflichtend ist. Das heißt: Vereinbart die Maklerin bzw. der Makler mit dem Verkäufer bei der Beauftragung des Objektverkaufs eine Provision von in Baden-Württemberg ortsüblichen 3,57 % inkl. MwSt., ist dem Käufer bei Vertragsabschluss auch die gleiche Höhe für die Provision in Rechnung zu stellen. Dasselbe gilt für eine Sondervereinbarung mit dem Verkäufer bei z. B. 2,38 % inkl. MwSt. oder 1,19 % inkl. MwSt.: In diesem Fall muss das Objekt auch mit 2,38 % inkl. MwSt. oder 1,19 % inkl. MwSt. beworben werden und nach Vertragsabschluss beiden Parteien gleichermaßen in Rechnung gestellt werden.

Tritt der Fall auf, dass mit dem Verkäufer vertraglich eine Provision von 3,57 % inkl. MwSt. vereinbart wurde und ein Interessent das Objekt nur unter der Voraussetzung kauft, dass für ihn der Provisionsanteil 2,38 % inkl. Mwst. beträgt, so muss die Maklerin bzw. der Makler diesen Nachlass auch dem Verkäufer einräumen. Somit profitieren von Provisionsnachlässen immer beide Parteien (Verkäufer und Käufer).

Objektunterlagen für den Verkauf

Wir als Immobilienprofis bereiten alle Unterlagen für den Käufer vor. Und das sind so einige:

  • Ein aussagekräftiges Exposé mit allen wesentlichen Merkmalen des zu kaufenden Objekts,
  • die Grundrisse/Schnitte/Ansichten/Lagepläne,
  • die Wohn-/Nutzflächenberechnung,
  • den Energieausweis,
  • den Gebäudeversicherungsnachweis,
  • die Grundbücher,
  • die Baulastenanfrage,
  • die Instandhaltungsmaßnahmen der letzten zehn bis zwanzig Jahre,
  • bei vermieteten Objekten die Mietverträge,
  • bei Mehrfamilienhäusern die Teilungserklärung, die Nebenkostenabrechnungen und Wirtschaftspläne der letzten drei Jahre, die Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen mit Beschlüssen, die Hausordnung.

All diese Unterlagen sind für den Käufer wichtig und sind auch für eine Bank bei der Finanzierung des Objekts essenziell notwendig.

360-Grad-Bilder & Luftaufnahmen

Nichts macht online ein Raumgefühl so greifbar wie Rundumaufnahmen eines Raums. Mit unserer 360-Grad-Kamera fertigen wir Aufnahmen von den Räumen im Objekt an, bearbeiten diese nach und können die Bilder anschließend für die Onlinevermarktung als einzelne 360-Grad-Bilder oder als virtuellen Rundgang potenziellen Interessenten präsentieren.

Dies veranschaulichen wir Ihnen gerne anhand dieser 360-Grad-Aufnahmen unseres Büros:


Uwe Werners Büro

Kevin Werners Büro

Unser Besprechungszimmer

Unser Büroflur

Luftaufnahmen: Lage optimal erkennen

Aufnahmen aus einer anderen Perspektive machen vieles deutlicher: Gerade bei großen Objekten oder weitläufigen Grundstücken sind Luftaufnahmen eine ideale Möglichkeit den Kaufgegenstand auf einem Bild optimal und in Gesamtheit zu präsentieren.

Aussagekräftiges Exposé

Jedes von uns für Ihre Immobilie angefertigtes Exposé ist ein Unikat. In dem Exposé ist das Objekt detailliert ausgearbeitet. Darin enthalten sind viele Daten und Details, zum Beispiel die genaue Anschrift, zwei aufbereitete Außenbilder des zu verkaufenden Objekts, wichtige Details wie Baujahr, Bauweise und Lage, die Raumaufteilungsbeschreibung, die Ausstattung, wann das Objekt frei wird oder ob es zur Kapitalanlage geeignet ist sowie der Kaufpreis. Auf den nachfolgenden Seiten werden den Kaufinteressenten überarbeitete Grundrisse, Schnitte, Ansichten und Lagepläne präsentiert. Die potenziellen Kaufinteressenten erhalten das Exposé als in unserer Datei bereits vorgemerkte Kaufinteressenten oder nach einer Kontaktanfrage. Es gilt dabei immer: Der erste Eindruck zählt. Daher werden alle Pläne von uns bis zur Perfektion aufbereitet, sodass die Interessenten auf den ersten Blick und unverfälscht sehen, was ihnen angeboten wird.