Bilder sagen mehr als 1000 Worte

An diesem Spruch ist einiges dran: Auch wenn wir in unserem Exposé in Textform das Objekt beschreiben, um einen Vorabeindruck zu übermitteln, ist das Wichtigste stets ein aussagekräftiges Bild. Um wirklich Interesse bei potenziellen Käufern zu wecken, sind professionell aufgenommene und bearbeitete Bilder ein zentraler Aspekt. Bei Anzeigen im Internet, in der Zeitung oder im Schaukasten wird damit nicht nur Interesse geweckt – auch wenn nur ein oder zwei Außenbilder bereitgestellt werden: Bilder liefern immer auch zusätzliche Informationen, womit das Begehren der Kunden bestärkt wird und weitere Informationen angefordert werden. Auch wenn Innenbilder bereitgestellt werden, handelt es sich dabei nur um einen ersten Eindruck und potenzielle Kunden möchten wissen, wie es ist, sich in dem Raum zu befinden.

Was Sie vor einem Kauf wissen müssen

Wie ist das weitere Vorgehen, wenn Sie Ihr passendes Traumhaus oder Traumwohnung gefunden haben? Diese Frage stellen sich viele unserer Kunden. Vorwegzunehmen ist, dass bei jedem Kauf die immer anfallenden Kaufnebenkosten mit berücksichtigt werden müssen. In Baden-Württemberg betragen diese auf den im Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreis aktuell 5 % Grunderwerbsteuer, 1,5 % Notar und Grundbuchkosten sowie paritätisch aufgeteilte 3,57 % Vermittlungsgebühren, wenn eine Maklerin oder ein Makler an dem Kauf beteiligt ist. Somit kommen auf den Käufer auf den vereinbarten Kaufpreis noch ca. 10 % Kaufnebenkosten zu.

Beinah zu vernachlässigen, aber dennoch gut zu wissen ist, dass bei allen Grundstücksverkäufen (bebaut oder unbebaut) in Deutschland die Gemeinde ein generelles Vorkaufsrecht hat, das sie bei Nutzung …

  • … für öffentliche Zwecke (Verkehrs-, Grün-, Gemeinbedarfs-, Versorgungs- und Entsorgungsflächen, der Bebauungsplan muss rechtsverbindlich sein; ein einfacher Bebauungsplan reicht aus (§ 30 BauGB))
  • … in einem Umlegungsgebiet (§§ 45 ff. BauGB)
  • … in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet und städtebaulichen Entwicklungsbereich (§§ 136, 165 ff. BauGB)
  • … im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung (§ 172 BauGB)

… ausüben kann. Bei Nichtausübung des Vorkaufsrechts bekommen Sie als Käufer einen Gebührenbescheid im zweistelligen Euro-Bereich für die Ausstellung des Negativzeugnisses. Bei vielen Mehrfamilienhäusern in unserer Region, bei denen eine Hausverwaltung mit der Verwaltung beauftragt ist, kann es sein, dass diese dem Notariat auch die Verwalter-Zustimmung erteilen muss. Diese zusätzliche Arbeit wird den Käufern von den Hausverwaltungen im zweistelligen bis niedrigen dreistelligen Euro-Bereich in Rechnung gestellt.

Mieten und die anfallenden Nebenkosten

Wohnungsvermietungen sind die Regel, Hausvermietungen gibt es in unserer Region kaum. Bei Wohnungen werden (meist von der Wohnungseigentümergemeinschaft) über eine Hausverwaltung die Nebenkosten (außer dem eigenen Stromverbrauch und der Internetvertrag) mit einer ordentlichen Abrechnung geregelt. Bei der Miete eines Hauses organisiert der Mieter mit den Energieversorgern alles selbst. Zu den auf den Mieter umlegbaren Nebenkosten gehören unter anderem Wasser (nach Verbrauch), Heizkosten (nach Verbrauch), Allgemeinstrom, Gebäudeversicherung, Niederschlagswasser, Abfallgebühren, Grundsteuer, Rauchmelder-Prüfung, TÜV, Schornsteinfeger, Heizungswartung und, falls vorhanden, der Hausmeisterservice für Garten, Gebäudereinigung und Winterdienst, Kabelgebühren sowie die Legionellenprüfung. Zusätzlich fallen von der Gemeinde und dem Abfallwirtschaftsamt und Landratsamt weitere personenbezogene Kosten an, die direkt an diese zu entrichten sind.

Wertermittlung für Immobilien

Wenn Eigentümer sich mit dem Gedanken beschäftigen, ihr Haus, Wohnung, Gewerbeobjekt oder Grundstück zu verkaufen, ist meist der erste Schritt sich darüber zu informieren, wie hoch denn ein möglicher Verkaufspreis ist. Dazu kann einem das Internet erste, unverbindliche Anhaltspunkte geben: Zu beachten ist aber, dass es sich bei allen Immobilien nicht, wie bei Autos oder Elektronikgegenständen, um Massenprodukte handelt, sondern um individuelles Objekt. Daher ist es wichtig, einen Experten zur aktuellen Marktwerteinschätzung hinzuzuziehen.

Aufgrund unserer seit über 50 Jahren aufgebauten Expertise am Immobilienmarkt kennen wir uns mit den Marktpreisen an den Standorten Villingen, Schwenningen, Pfaffenweiler, Tannheim, Herzogenweiler, Hammereisenbach, Vöhrenbach, Triberg, Schonach, Schönwald, St. Georgen, Peterzell, Königsfeld, Burgberg, Erdmannsweiler, Neuhausen, Mönchweiler, Obereschach, Niedereschach, Kappel, Weilersbach, Bad Dürrheim, Aasen, Öfingen, Donaueschingen, Aufen, Wolterdingen, Grüningen, Brigachtal und Klengen sehr gut aus und helfen Ihnen gerne dabei, den Wert Ihrer Immobilie zu ermitteln.

Dabei ist nicht nur die Lage ein wichtiger Anhaltspunkt für den Wert Ihres privat oder gewerblich genutzten Eigentums. Das Baujahr, die Grundstücksgröße, die Wohn- und Nutzfläche, der Renovierungs- und Sanierungszustand, die Heizung, die Fenster, die Bodenbeläge, die Höhe der Nebenkosten und viele weitere Aspekte sind wichtige Anhaltspunkte bei der Wertermittlung. Aufgrund der Vielzahl von Informationen, die für die Ermittlung eines Marktwertes notwendig sind, ist es entscheidend, die richtigen Ansätze solcher Werte aus der Erfahrung zu kennen.

360-Grad-Bilder & Luftaufnahmen

Nichts macht online ein Raumgefühl so greifbar wie Rundumaufnahmen eines Raums. Mit unserer 360-Grad-Kamera fertigen wir Aufnahmen von den Räumen im Objekt an, bearbeiten diese nach und können die Bilder anschließend für die Onlinevermarktung als einzelne 360-Grad-Bilder oder als virtuellen Rundgang potenziellen Interessenten präsentieren.

Dies veranschaulichen wir Ihnen gerne anhand dieser 360-Grad-Aufnahmen unseres Büros:


Uwe Werners Büro

Kevin Werners Büro

Unser Besprechungszimmer

Unser Büroflur

Luftaufnahmen: Lage optimal erkennen

Aufnahmen aus einer anderen Perspektive machen vieles deutlicher: Gerade bei großen Objekten oder weitläufigen Grundstücken sind Luftaufnahmen eine ideale Möglichkeit den Kaufgegenstand auf einem Bild optimal und in Gesamtheit zu präsentieren.

Fotografie Ihrer Immobilie

Ein essenzieller Punkt beim Objektverkauf sind Fotografien. In der Objektvermarktung, sowohl online als auch in Printmedien, schaffen Sie Bindung zum potenziellen Interessenten. Die Fotos sollen aussagekräftig sein und Interesse wecken. Dabei dürfen Bilder zwar etwas bearbeitet und aufgehübscht sein, aber nicht verändernd wirken oder etwas vertuschen. Wir von Hornstein & Werner Immobilien legen großen Wert auf Außenbilder von Objekten, da sie den ersten Eindruck von Größe, Ausrichtung, Geschmack und Wohlgefühl transportieren. Wir fotografieren daher aus mehreren Perspektiven und bearbeiten die Bilder nachträglich noch, um optimale Belichtung und gut erkennbare Details zu gewährleisten.

Wir arbeiten bei Exposés und bei Marktwertanalysen mit unserer digitalen Spiegelreflexkamera, einer Sony Alpha, mit zwei Objektiven: einem Standardobjektiv für Außenaufnahmen und mit einem Weitwinkelobjektiv für Innenaufnahmen. Bei Bedarf kommen wir auch mit unserer Drohne, der DJI Inspire 1, vorbei und machen Luftaufnahmen aus verschiedenen Perspektiven. Bei leer stehenden Objekten, oder wenn es vom Eigentümer gewünscht und ausdrücklich erlaubt ist, machen wir mit unserer 360-Grad-Kamera, einer Insta360, Aufnahmen von den Räumen im Objekt. Diese Aufnahmen optimieren wir anschließend und setzen sie für die Onlinevermarktung als einzelne 360-Grad-Bilder oder als virtuellen Rundgang ein, um sie potenziellen Interessenten zu präsentieren.

Aussagekräftiges Exposé

Jedes von uns für Ihre Immobilie angefertigtes Exposé ist ein Unikat. In dem Exposé ist das Objekt detailliert ausgearbeitet. Darin enthalten sind viele Daten und Details, zum Beispiel die genaue Anschrift, zwei aufbereitete Außenbilder des zu verkaufenden Objekts, wichtige Details wie Baujahr, Bauweise und Lage, die Raumaufteilungsbeschreibung, die Ausstattung, wann das Objekt frei wird oder ob es zur Kapitalanlage geeignet ist sowie der Kaufpreis. Auf den nachfolgenden Seiten werden den Kaufinteressenten überarbeitete Grundrisse, Schnitte, Ansichten und Lagepläne präsentiert. Die potenziellen Kaufinteressenten erhalten das Exposé als in unserer Datei bereits vorgemerkte Kaufinteressenten oder nach einer Kontaktanfrage. Es gilt dabei immer: Der erste Eindruck zählt. Daher werden alle Pläne von uns bis zur Perfektion aufbereitet, sodass die Interessenten auf den ersten Blick und unverfälscht sehen, was ihnen angeboten wird.