Immobilien­angebot: Büro/Praxis

Wir haben 5 Angebote für Sie
Laden-, Büro-/Praxis-/Kanzleiräume im Erdgeschoss – hochparterre in 1A Lage in der Villinger Altstadt, 78050 Villingen-Schwenningen, Bürofläche

Laden-, Büro-/Praxis-/Kanzleiräume im Erdgeschoss – hochparterre in 1A Lage in der Villinger Altstadt

Zimmer:
2
Gesamtfläche:
117 m²
Ladenfläche:
117 m²
Kaltmiete:
3.510,00 EUR
Repräsentative Büro-/Praxis-/Kanzleiräume im Obergeschoss in 1A Lage in der Villinger Altstadt, 78050 Villingen-Schwenningen, Bürofläche

Repräsentative Büro-/Praxis-/Kanzleiräume im Obergeschoss in 1A Lage in der Villinger Altstadt

Zimmer:
7
Gesamtfläche:
218 m²
Bürofläche:
218 m²
Kaltmiete:
3.270,00 EUR
Loft-Stil Büro-/Praxis-/Kanzleiräume im Dachgeschoss in 1A Lage in der Villinger Altstadt, 78050 Villingen-Schwenningen, Bürofläche

Loft-Stil Büro-/Praxis-/Kanzleiräume im Dachgeschoss in 1A Lage in der Villinger Altstadt

Zimmer:
4
Gesamtfläche:
218 m²
Bürofläche:
218 m²
Kaltmiete:
3.270,00 EUR
Einmalige Kanzlei-/Büro-/Praxisräume oder zum Umbau zu Wohnzwecken geeignet!, 78050 Villingen-Schwenningen, Bürofläche

Einmalige Kanzlei-/Büro-/Praxisräume oder zum Umbau zu Wohnzwecken geeignet!

Zimmer:
5
Wohnfläche:
149,35 m²
Bürofläche:
149,35 m²
Kaufpreis:
300.000 EUR
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Häufige Fragen zu unseren Immobilienangeboten

Seit 2015 gilt beim Vermieten das Besteller-Prinzip. Wer die Dienstleistung eines Maklers bestellt, bezahlt diese Leistung auch.

Mietinteressenten, die in unseren Immobilienangeboten fündig werden, zahlen daher keine Provision. Anders liegt der Fall, wenn wir ausdrücklich mit der Suche beauftragt wurden.

Lesen Sie jede Klausel in Ruhe, bevor Sie unterschreiben. Getroffene Vereinbarungen sind zunächst einmal einzuhalten, für Vermieter wie für Mieter.

Häufig zeigt sich erst später, dass beide Seiten unterschiedliche Vorstellungen vom Mietverhältnis oder von der Nutzung der Mietsache hatten. Wir erklären Ihnen im Bedarfsfall, was einzelne Formulierungen bedeuten.

In unseren Mietangeboten weisen wir auf die voraussichtlich anfallenden Nebenkosten hin, soweit uns die Angaben vorliegen. Sie machen einen spürbaren Teil der Gesamtmiete aus.

Bei steigenden Energiepreisen können die vom Vermieter erhobenen Vorauszahlungspauschalen unter den tatsächlichen Kosten liegen. Vermietern empfehlen wir deshalb, realistische Werte anzusetzen.

Nach einem Verkauf kann die Spekulationssteuer anfallen, wenn der Erwerb der Immobilie durch den Verkäufer nicht länger als zehn Jahre zurückliegt.

Erhoben wird sie nur auf den erzielten Gewinn. Mindernde Ausgaben wie Notarkosten sowie Kosten für Gutachten und Energieausweis lassen sich geltend machen.

Sinnvoll ist sie, wenn Sie den Verkaufsprozess nicht persönlich vor Ort begleiten können und trotzdem Unterschriften nötig werden.

Mit der Vollmacht leiten wir als Ihr Immobilienmakler die notwendigen Schritte ein und unterzeichnen in Ihrem Namen. Sie muss notariell beglaubigt sein und genau regeln, was wir tun dürfen und was nicht.

Makler erhalten für die Anbahnung und Vermittlung zwischen Käufer und Verkäufer eine Maklerprovision. Seit 2020 gilt dafür eine bundeseinheitliche Regelung.

Nach dem Grundsatz der paritätischen Teilung zahlen bei privaten Kaufabschlüssen beide Parteien den gleichen Anteil. Bei vereinbarten 3,57 % inklusive Mehrwertsteuer zahlt auch der Käufer diesen Satz, ebenso bei individuell vereinbarten Sätzen wie 2,38 %.