Maklerprovision erklärt – wer zahlt was

Wer eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchte, steht unweigerlich vor der Frage: Was kostet mich der Makler – und wer zahlt eigentlich die Maklerprovision? Diese Frage ist berechtigt, denn neben dem Kaufpreis fallen beim Immobilienerwerb Nebenkosten an. Die Maklerprovision ist dabei ein Bestandteil, der in Baden-Württemberg zusammen mit Grunderwerbsteuer und Notarkosten zwischen 10 und 11 Prozent des Kaufpreises ausmacht. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen transparent, wer welchen Anteil trägt, welche gesetzlichen Regelungen gelten und worauf Sie bei der Zusammenarbeit mit einem Immobilienmakler achten sollten.

Warum die Maklerprovision ein wichtiges Thema ist

Die Maklerprovision gehört zu den Nebenkosten beim Hauskauf, die viele Käufer zunächst unterschätzen. Während der Kaufpreis einer Immobilie meist klar kommuniziert wird, bleiben die Erwerbsnebenkosten oft im Hintergrund – bis zur finalen Abrechnung. Stellen Sie sich vor, Sie haben Ihr Traumhaus gefunden und das Budget sorgfältig kalkuliert. Dann kommt die Ernüchterung: Zusätzlich zum Kaufpreis müssen Sie Grunderwerbsteuer, Notarkosten und eben die Maklerprovision einplanen.

Seit 2020 hat sich die Rechtslage geändert. Früher war es größtenteils in ander Bundesländer üblich, dass allein der Käufer die gesamte Provision trug – eine finanzielle Belastung, die den Immobilienerwerb deutlich verteuerte. Die neue Regelung zur paritätischen Teilung der Maklerprovision hat das Ziel, mehr Fairness zu schaffen. Doch was bedeutet das konkret für Sie? Und wie wirkt sich diese Regelung auf Ihre Budgetplanung aus? Diese Fragen sind zentral, wenn Sie eine fundierte Entscheidung treffen möchten. Ein seriöser Immobilienmakler wird Ihnen diese Details von Anfang an transparent erklären, denn es sind die Details, die wirklich zählen.

Die paritätische Teilung: So funktioniert die aktuelle Regelung

Seit Dezember 2020 gilt bundesweit das Gesetz zur Teilung der Maklerprovision bei privaten Immobilienkäufen. Die zentrale Neuerung: Wenn ein Makler vom Verkäufer beauftragt wurde und dieser eine Provision zahlt, muss der Käufer den gleichen Betrag zahlen. Diese paritätische Teilung bedeutet konkret: Verkäufer und Käufer tragen jeweils denselben Anteil der Maklerprovision.

In der Praxis sieht das so aus: Vereinbart der Verkäufer mit dem Makler eine Provision von 3,57 Prozent inklusive Mehrwertsteuer, zahlt auch der Käufer bei Vertragsabschluss exakt 3,57 Prozent. Die Gesamtprovision beträgt somit 7,14 Prozent des Kaufpreises – aufgeteilt auf beide Parteien. Diese Regelung gilt ausschließlich für private Immobiliengeschäfte, nicht für gewerbliche Transaktionen.

Wichtig zu verstehen: Die Maklerprovision Regelungen schreiben nicht vor, wie hoch die Provision sein muss. Sie legen lediglich fest, dass die Aufteilung gerecht erfolgen muss. In Baden-Württemberg hat sich eine Provision von 3,57 Prozent pro Partei etabliert.

Diese Transparenz schafft Planungssicherheit. Sie wissen von Anfang an, welche Kosten auf Sie zukommen. Ein kompetenter Makler wird Ihnen diese Provision bereits im Erstgespräch klar benennen und in Ihre Budgetplanung einbeziehen. So vermeiden Sie böse Überraschungen und können Ihre Baufinanzierung realistisch kalkulieren.

So behalten Sie die Gesamtkosten im Blick

Beim Immobilienkauf geht es nicht nur um die Maklerprovision. Die Erwerbsnebenkosten setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen, die Sie alle berücksichtigen sollten:

  • Grunderwerbsteuer: In Baden-Württemberg beträgt sie 5 Prozent des Kaufpreises. Diese Steuer fällt immer an, unabhängig davon, ob ein Makler beteiligt ist oder nicht. Sie wird vom Finanzamt erhoben und ist innerhalb eines Monats nach Erhalt des Steuerbescheids fällig.
  • Notar- und Grundbuchkosten: Diese machen etwa 1 bis 2 Prozent des Kaufpreises aus. Der Notar beurkundet den Kaufvertrag, wickelt die Eigentumsumschreibung ab und sorgt dafür, dass alle rechtlichen Schritte korrekt ablaufen.
  • Maklerprovision: Bei einem Provisionssatz von 3,57 Prozent für Käufer und Verkäufer entstehen insgesamt 7,14 Prozent, wovon Sie als Käufer 3,57 Prozent tragen. Diese Kosten fallen nur an, wenn Sie über einen Makler kaufen.
  • Zusätzliche Genehmigungen: Bei Häusern kann die städtische Zustimmung zur Nichtwahrnehmung des Vorkaufsrechts erforderlich sein, bei Eigentumswohnungen manchmal die Verwalterzustimmung. Diese Kosten sind meist überschaubar, sollten aber eingeplant werden.
  • Baufinanzierung: Vergessen Sie nicht die Zinsen für Ihr Darlehen. Die Konditionen variieren je nach Marktlage, Eigenkapital und Bonität. Eine solide Finanzierungsberatung hilft Ihnen, die langfristigen Kosten realistisch einzuschätzen.

Insgesamt sollten Sie mit Erwerbsnebenkosten von 10 bis 11 Prozent des Kaufpreises rechnen. Bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro bedeutet das zusätzliche 40.000 bis 44.000 Euro – eine Summe, die Sie unbedingt in Ihrer Budgetplanung berücksichtigen müssen. Ein erfahrener Makler wird Sie von Anfang an transparent und fair beraten und kompetent dafür sorgen, dass Sie diese Kosten im Blick behalten.

Fazit: Transparenz schafft Vertrauen beim Immobilienkauf

Die Maklerprovision ist ein fester Bestandteil der Erwerbsnebenkosten beim Immobilienkauf. Seit 2020 sorgt die paritätische Teilung für mehr Fairness: Käufer und Verkäufer tragen jeweils denselben Anteil. Diese Regelung schafft Klarheit und Planungssicherheit – vorausgesetzt, Sie arbeiten mit einem Makler zusammen, der Ihnen alle Details offen kommuniziert.

Sie planen den Kauf einer Immobilie in der Region Villingen-Schwenningen und möchten von Anfang an transparent und professionell begleitet werden? Hornstein & Werner Immobilien unterstützt Sie nicht nur bis zum erfolgreichen Vertragsabschluss, sondern auch bei allen Fragen rund um die Hausübergabe. Wir sorgen dafür, dass Sie sich um so wenig als möglich selbst kümmern müssen und begleiten Sie individuell durch jeden Schritt des Kaufprozesses. Lassen Sie uns ins Gespräch kommen.