Immobilien­angebot: Wohnen

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Wir haben 18 Angebote für Sie
Ruhige und stadtnahe Lage im bevorzugten Wohngebiet in Villingen – Südstadt, 78050 Villingen-Schwenningen, Wohnung
Traumhaftes Schwarzwaldjuwel mit unverbaubarem Weitblick, 78112 St. Georgen, Landhaus

Traumhaftes Schwarzwaldjuwel mit unverbaubarem Weitblick

Zimmer:
8
Wohnfläche:
217,74 m²
Nutzfläche
142,45 m²
Grundstück:
9.800 m²
Kaufpreis:
980.000 EUR
Gepflegte 2-Zimmer-Eigentumswohnung im Stadtteil Fürstenberg, 78462 Konstanz, Wohnung

Gepflegte 2-Zimmer-Eigentumswohnung im Stadtteil Fürstenberg

Zimmer:
2
Wohnfläche:
53,82 m²
Kaufpreis:
275.000 EUR
Attraktiver Bungalow mit großem Grundstück, 78086 Brigachtal - Klengen, Bungalow

Attraktiver Bungalow mit großem Grundstück

Zimmer:
6
Wohnfläche:
153 m²
Grundstück:
1.216 m²
Kaufpreis:
485.000 EUR
Modernisierte große 4½-Zimmer-Wohnung in Zentrumsnähe von Villingen, 78050 Villingen-Schwenningen, Wohnung

Modernisierte große 4½-Zimmer-Wohnung in Zentrumsnähe von Villingen

Zimmer:
4,5
Wohnfläche:
106 m²
Kaltmiete:
900,00 EUR
Schöne 2-Zimmer-Wohnung in Villingen – Am Warenberg – 2OG, 78050 Villingen-Schwenningen, Wohnung

Schöne 2-Zimmer-Wohnung in Villingen – Am Warenberg – 2OG

Zimmer:
2
Wohnfläche:
48,57 m²
Kaufpreis:
149.000 EUR
Beste Lage – 2-Zimmer-Wohnung in Villingen – Am Warenberg – 1OG, 78050 Villingen-Schwenningen, Wohnung

Beste Lage – 2-Zimmer-Wohnung in Villingen – Am Warenberg – 1OG

Zimmer:
2
Wohnfläche:
48,57 m²
Kaufpreis:
149.000 EUR
Doppelhaushälfte mit Einliegerwohnung in bester Aussichtslage, 78048 Villingen-Schwenningen, Einfamilienhaus

Doppelhaushälfte mit Einliegerwohnung in bester Aussichtslage

Zimmer:
5,5
Wohnfläche:
160 m²
Grundstück:
211 m²
Kaufpreis:
435.000 EUR
Freistehende, attraktives 2-Familien-Haus mit großer Garage, 78112 St. Georgen, Zweifamilienhaus

Freistehende, attraktives 2-Familien-Haus mit großer Garage

Zimmer:
6
Wohnfläche:
185 m²
Nutzfläche
85 m²
Grundstück:
663 m²
Kaufpreis:
350.000 EUR
Architektenhaus – Interessanter Bungalow mit viel Raum und Licht in Villingen Wöschhalde, 78052 Villingen-Schwenningen, Bungalow

Architektenhaus – Interessanter Bungalow mit viel Raum und Licht in Villingen Wöschhalde

Zimmer:
5
Wohnfläche:
142 m²
Nutzfläche
69 m²
Grundstück:
546 m²
Kaufpreis:
395.000 EUR
Moderne und zentral gelegene 5½-Zimmer-Maisonette-Wohnung, 78112 St. Georgen, Wohnung

Moderne und zentral gelegene 5½-Zimmer-Maisonette-Wohnung

Zimmer:
5,5
Wohnfläche:
136,51 m²
Grundstück:
470 m²
Kaufpreis:
249.000 EUR
2021 sanierte 3-Zimmer-WG nebst Gemeinschaftsraum in zentraler Lage, 78112 St. Georgen, Wohnung

2021 sanierte 3-Zimmer-WG nebst Gemeinschaftsraum in zentraler Lage

Zimmer:
4
Wohnfläche:
107 m²
Kaufpreis:
205.000 EUR
Top Kapitalanlage mit 6,3% Nettorendite! Zwei Häuser auf einem Grundstück in zentraler Lage, 78112 St. Georgen, Einfamilienhaus

Top Kapitalanlage mit 6,3% Nettorendite! Zwei Häuser auf einem Grundstück in zentraler Lage

Zimmer:
22
Wohnfläche:
395 m²
Gesamtfläche:
437 m²
Ladenfläche:
42 m²
Grundstück:
467 m²
Kaufpreis:
448.000 EUR
Vermietete 3-Zimmer-Wohnung in ruhiger Lage von Furtwangen, 78120 Furtwangen, Wohnung

Vermietete 3-Zimmer-Wohnung in ruhiger Lage von Furtwangen

Zimmer:
3
Wohnfläche:
70 m²
Kaufpreis:
130.000 EUR
Immobiliendaten-Import und Darstellung für WordPress: WP-ImmoMakler®

Einige Allgemeine Infos

Beim Vermieten von Immobilien gilt seit 2015 das sogenannte “Besteller-Prinzip”: Wer die Dienstleistung eines Maklers bestellt, der muss diese Leistung auch bezahlen. Für Mietinteressenten, die hier bei uns Ihre Wunschimmobilie finden, entfällt also eine Provisionszahlung – es sei denn, wir wurden von ihnen mit der Suche nach einer passenden Immobilie beauftragt.

Wie bei allen Verträgen gilt auch beim Mietvertrag: Die darin getroffenen Vereinbarungen sind zunächst einmal einzuhalten. Deshalb sollte man sich Zeit nehmen, wenn man solch ein Vertragswerk als Vermieter aufsetzt oder als Mieter unterschreibt. Denn oft zeigt sich erst im Nachhinein, dass man nicht immer die gleichen Vorstellungen vom Verlauf eines Mietverhältnisses oder von der Nutzung einer Mietsache hat. Wir besprechen gerne mit Ihnen im Bedarfsfall, was einzelne Klauseln bedeuten oder wie man über eine sinnvolle Formulierung die richtigen Sachverhalte beschreiben kann.

Wir weisen in unseren Mietangeboten immer – sofern möglich – auf die voraussichtlich anfallenden Nebenkosten hin: Denn die können einen nicht unerheblichen Teil der Gesamtmiete ausmachen. Angesichts aktuell steigender Energiepreise kann es dennoch sein, dass die angegebenen Nebenkosten-Vorauszahlungspauschalen, die vom Vermieter erhoben werden, nicht ganz ausreichen, um die tatsächlich angefallenen Kosten zu decken. Wir empfehlen Vermietern daher immer auch, bei der Angabe der voraussichtlichen Kosten realistische Werte anzusetzen.

Nicht nur auf den Käufer, auch auf den Verkäufer einer Immobilie warten nach dem Verkauf Kosten: So kann zum Beispiel die Spekulationssteuer anfallen, wenn der Erwerb der Immobilie durch den Verkäufer nicht länger als zehn Jahre zurückliegt. Da diese Steuer aber lediglich auf den erzielten Gewinn erhoben wird, können mindernde Ausgaben geltend gemacht werden, unter anderem Notarkosten, Kosten für Gutachten, Energieausweis und vieles mehr.

Wenn Sie selbst nicht vor Ort sind, um den Verkaufsprozess für eine Immobilie zu begleiten – zum Beispiel durch immer wieder einmal notwendige Unterschriften –, dann kann auch die Erteilung einer Verkaufsvollmacht an uns als Ihr Immobilienmakler sinnvoll sein. Diese Vollmacht macht es uns möglich, die notwendigen Maßnahmen einzuleiten und Unterschriften in Ihrem Namen zu leisten, um einen Verkauf voranzubringen. Natürlich muss diese Vollmacht notariell beglaubigt sein und entsprechende Formulierungen enthalten, die genau regeln, was wir in Ihrem Namen tun dürfen und was nicht. Die Verkaufsvollmacht ist jedoch ein sehr sinnvolles Hilfsmittel, wenn sich sonst der Prozess unnötig hinziehen würde.

Für die Anbahnung und Vermittlung zwischen Käufer und Verkäufer bei einem Immobiliengeschäft erhalten Makler die sogenannte Maklerprovision. Dazu gibt es seit 2020 eine neue gesetzliche, bundeseinheitliche Regelung: Mit der darin festgelegten „paritätischen Teilung” gilt seither, dass bei von Makler*innen begleiteten privaten Kaufabschlüssen von beiden Parteien (Verkäufer und Käufer) ein gleicher Anteil der Makler-Provision zu bezahlen ist. Wenn also ein Makler mit einem Verkäufer eine Provision von 3,57 % inkl. MwSt. vereinbart, muss auch der Käufer bei Vertragsabschluss eine Provision in dieser Höhe bezahlen. Dasselbe gilt für andere Provisionssätze, die individuell vereinbart wurden (z. B. 2,38 %).